Pensionskassenrente


Die zusätzliche Vorsorge mittels betrieblicher Altersversorgung sollte heutzutage unerlässlicher Baustein einer jeden Erwerbsbiografie sein, um angesichts des sinkenden Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenlücken zu verringern oder gar Altersarmut zu vermeiden.

Eine Pensionskassenzusage stellt einen von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung dar. Geregelt wird dies im sogenannten Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

Die PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft -VVaG- bietet eine für die Trägerunternehmen ausgelagerte und bilanzneutrale betriebliche Altersversorgung an, die den Versicherten eine zusätzliche Absicherungsmöglichkeit mit direktem Rechtsanspruch in Form von Altersrenten, Erwerbminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten gewährt. 

Die arbeitsrechtliche Vereinbarung über die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wird dabei zwischen dem jeweiligen Trägerunternehmen als Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer (m/w/d) geschlossen. Der Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen besteht unmittelbar gegen die PENSIONSKASSE, der Arbeitgeber haftet über die sog. Subsidiärhaftung aber ebenfalls für die Erfüllung der zugesagten Leistung. 

Schematisch ergibt sich folgende Konstellation: