Mit Genehmigung vom 11.12.2019 unter dem Geschäftszeichen: VA 14-I 5002-2067-2019/0002 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die PENSIONSKASSE ihre Satzung zum 01.01.2020 geändert. Die Änderung betrifft Zuschläge auf erworbene Anwartschaften bei späterer Inanspruchnahme des Ruhegeldes (§ 15 Abs. III der Satzung) sowie die Steigerungsbeträge zur Berechnung des Ruhegeldes (Anlage 3 der Satzung).
Mit Genehmigung vom 11.12.2019 unter dem Geschäftszeichen: VA 14-I 5002-2067-2019/0002 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die PENSIONSKASSE ihre Satzung zum 01.01.2020 geändert. Die Änderung betrifft Zuschläge auf erworbene Anwartschaften bei späterer Inanspruchnahme des Ruhegeldes (§ 15 Abs. III der Satzung) sowie die Steigerungsbeträge zur Berechnung des Ruhegeldes (Anlage 3 der Satzung).