Im Rahmen einer kleinen Serie von Artikeln möchten wir Ihnen die Pensionskasse als Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge, das Umfeld, in welchem sie sich bewegt und die einzelnen Abteilungen mit ihren Ansprechpartnern näher vorstellen.
Was ist eigentliche eine Pensionskasse?
Wenn heute von Pensionskassen gesprochen wird, so wird damit regelmäßig eine Einrichtung gemeint, die als einer von fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung steht, um eine Betriebsrente zu gewähren.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Pensionskassen. Zum einen gibt es die traditionellen betrieblichen Pensionskassen, zu denen sich auch die PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft -VVaG- zählt, die quasi als Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) gegründet worden sind. Zum anderen gibt es die nach 2002 von den Versicherungskonzernen neu in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründeten Pensionskassen, die in ihrer gesamten Ausrichtung wie Lebensversicherungsunternehmen aufgestellt sind.
Rein rechtlich ist jede Pensionskasse ein selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, das dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin oder den Hinterbliebenen auf seine/ihre Leistungen einen eigenen Rechtsanspruch gewährt.
Wie die betriebliche Altersvorsorge durchzuführen ist, welchen Besonderheiten eine Pensionskassenrente unterliegt, wie die Rechte und Pflichten ausgestaltet sind, dies findet sich zunächst im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge, dem sogenannten Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wieder. Darüber hinaus gibt es für jede Pensionskasse individuelle Regelungen, die in Tarifverträgen, Satzungen, allgemeinen Versicherungsbedingungen oder sogenannten technischen Geschäftsplänen konkretisiert sind.
So ist zum Beispiel eine Besonderheit der PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft -VVaG-, dass nicht nur die Mitarbeitenden unserer Trägerunternehmen Beiträge entrichten, sondern auch die Arbeitgeber durch eigene, zusätzliche Beiträge die spätere Pensionskassenrente bezuschussen.
Der Pensionskassenmarkt
Damit eine Pensionskasse ihren Geschäftsbetrieb ausüben darf, ist sie durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuzulassen. Aktuell gibt es noch 124 Pensionskassen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen bzw. von dieser zugelassen sind. Mit einem Kapitalanlagevolumen von mittlerweile über einer halben Milliarde Euro (Marktwert) ist die PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft -VVaG- eine mittelgroße Pensionskasse, die zum einen groß genug ist, den regulatorischen Anforderungen aus den Bereichen Risikomanagement und Reporting nachkommen zu können, andererseits aber auch nicht so groß, dass der persönliche Kontakt, der Servicegedanke auf der Strecke bliebe. Gerade letzteres liegt uns am Herzen und ist auch Sinn dieser kleinen Serie über den Pensionskassenmarkt und die PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft -VVaG- im Speziellen.
Von den vorerwähnten 124 Pensionskassen ist noch in etwa die Hälfte für den sogenannten Neuzugang geöffnet, das heißt, diese Pensionskassen - wie auch unsere - zahlt nicht nur Renten aus, sondern nimmt auch Beiträge für die Anwärter, also die heutigen Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen an. Die PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft -VVaG- freut sich, zu diesem Kreis der damit noch wachsenden Pensionskassen zu gehören. Wir sind überzeugt davon, dass durch die steuerliche- und sozialversicherungsrechtliche Förderung, die Arbeitgeberbeiträge der Mitgliedsunternehmen und durch ein professionelles Kapitalanlagemanagement ein hervorragendes Instrument gegeben ist, durch die Pensionskassenrente einen neben der gesetzlichen Rente unerlässlichen weiteren Baustein der Altersvorsorge zu schaffen.
Über uns im Speziellen – Daten und Fakten
Mit unserem hochspezialisierten Mitarbeiterteam sind wir aktuell für ca. 8.000 Anwärter, 4.200 Rentner, jährliche Beiträge von 13,7 Mio. Euro und ein Kapitalanlagevolumen von ca. 520 Mio. Euro da.
Details zur Kapitalanlage und zur Pensionskassenrente mit Ihren steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen können Sie auch auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt ‚Kapitalanlage‘ und ‚Infothek‘ entnehmen. Zudem finden Sie unter dem Menüpunkt ‚Über uns‘ die Geschäftsberichte der letzten Jahre, unsere Ausrichtung in Sachen Nachhaltigkeit, die Gremien der PENSIONSKASSE der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft -VVaG- und die Ansprechpartner der einzelnen Bereiche bzw. Abteilungen, die wir Ihnen im Rahmen dieser kleinen Serie in loser Abfolge der nächsten Monate vorstellen wollen.
Für unsere Mitglieder wird es zudem vorrausichtlich ab Herbst 2024 einen eigenen Mitgliederbreich geben.
Wir freuen uns über den Austausch mit Ihnen und stehen für Anregungen und Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.