Spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres müssen Pensionskassen gemäß §234i Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik vorlegen. Pensionskassen sind zudem verpflichtet, die Erklärung öffentlich zugänglich zu machen.
Unsere Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik (Stichtag 01.02.2025) finden Sie hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt Kapitalanlage/Offenlegungspflichten/Anlagepolitik gemäß § 234i VAG.
Die Erklärung beinhaltet unter anderem Ausführungen zur Strategie, der dahinterstehenden Risikobewertung und Steuerung der Kapitalanlagen und Angaben darüber, wie ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange im Rahmen der Anlagepolitik berücksichtigt werden.
Das Jahr 2024 war von weiterhin volatilen Märkten und einer anhaltenden Insolvenzwelle, insbesondere auch am Immobilienmarkt, geprägt. Dazu haben die auseinanderlaufende Zinsentwicklung bei Fed und EZB sowie die US-Wahl, die wirtschaftliche Schwäche Deutschlands und globale geopolitische Unsicherheiten das Jahr geprägt. Umso wichtiger ist es, eine Strategische Asset Allocation aufzuweisen, bei der nicht nur eine nachhaltige Erreichung der Unternehmensziele mit angemessenen Renditen sichergestellt wird, sondern auch eine umfassende und effektive Risikosteuerung der Kapitalanlagen gewährleistet ist. Mit welchen Instrumenten wir dies tun, könne Sie im Detail ebenfalls der Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik entnehmen.
Unser breit diversifiziertes und an Sachwerten orientiertes Portfolio hat sich auch im Jahr 2024 robust, widerstandsfähig und ohne jeglichen Abschreibungsbedarf, aber dafür renditestark gezeigt. Die derzeitige Kapitalanlagenstruktur können Sie dem Menüpunkt Kapitalanlage/Struktur/Portfolio entnehmen.