Spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres müssen Pensionskassen gemäß §234i Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik vorlegen. Pensionskassen sind zudem verpflichtet, die Erklärung öffentlich zugänglich zu machen.
Unsere Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik (Stichtag 01.02.2026) finden Sie hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt Kapitalanlage/Offenlegungspflichten/Anlagepolitik gemäß § 234i VAG.
Die Erklärung beinhaltet unter anderem Ausführungen zur Strategie, der dahinterstehenden Risikobewertung und Steuerung der Kapitalanlagen und Angaben darüber, wie ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange im Rahmen der Anlagepolitik berücksichtigt werden.
Unser breit diversifiziertes und an Sachwerten orientiertes Portfolio hat sich auch im Jahr 2025 robust, widerstandsfähig und renditestark gezeigt. Die Marktwerte bzw. stillen Reserven sind weiter deutlich angestiegen. Die derzeitige Kapitalanlagenstruktur können Sie dem Menüpunkt Kapitalanlage/Struktur/Portfolio entnehmen.
Beschreibung des gezeigten Diagramms:
Ein Kreisdiagramm, das die Aufteilung der Kapitalanlagen der Pensionskasse der Hamburger Hochbahn zum 31.12.2025 darstellt, basierend auf einer Marktwertbetrachtung zum 31. Dezember 2025. Der Gesamtwert der Anlagen beträgt ca. 602,8 Millionen Euro. Die Aufteilung sieht wie folgt aus: Schuldscheine/Renten direkt (5,6 %), Rentenpapiere indirekt (23,4 %), Immobilien Direktbestand (7,1 %), Immobilienbeteiligungen (11,7 %), Immobilien-AIFs (7,5 %), Aktienanlagen (15,6 %), Rohstoffaktien (14,5 %), Edelmetalle physisch und Fonds (9,7 %), Einlagen KI und Sonstiges in Fonds (4,3 %), Einlagen KI im Direktbestand (0,6 %).

