Aufgrund der neu erlassenen Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung, die von Pensionsfonds, Pensionskassen und anderen Lebensversicherungsunternehmen umgesetzt werden muss (VAG-InfoV) und den damit gestiegenen Anforderungen, werden die Jahresmitteilungen ab diesem Jahr wesentlich umfangreicher sein sowie optisch von den gewohnten bisherigen Jahresmitteilungen abweichen.
Zukünftig werden Sie dafür aber auch zusätzliche Informationen über Ihre betriebliche Altersversorgung erhalten, so dass Sie jederzeit bestens informiert sind.
Ein Muster der neuen zweiseitigen Jahresmitteilung finden Sie im Anschluss an diesen Service-Text.
Auf der ersten Seite haben wir allgemeine Informationen für Sie kompakt aufbereitet. Mit der zweiten Seite erhalten Sie alle wichtigen Zahlen zu Ihrer Anwartschaft auf einen Blick.
Eine wesentliche Änderung in der Darstellung ist die Aufgliederung nach den einzelnen Tarifen, die Sie bei der PENSIONSKASSE haben (siehe oberer Block der 2. Seite). So haben Sie einen besseren Überblick über Ihre Ansprüche, den jeweiligen Rechnungszins und den entsprechenden regulären Rentenbeginn.
Darunter (siehe mittlerer Block der 2. Seite) stellen wir Ihnen in gewohnter Weise die im letzten Jahr eingezahlten Beiträge, aufgeteilt nach den entsprechenden Beitragsarten, zur Verfügung. So haben Sie weiterhin die Möglichkeit, die bei uns eingegangenen Beitragszahlungen mit Ihren Gehaltsabrechnungen zu vergleichen.
Neu ist die Projektion Ihrer Anwartschaft zum jeweiligen Rentenbeginn (siehe unterer Block der 2. Seite). Das sind Sie in ähnlicher Weise bereits von der Deutschen Rentenversicherung gewohnt. Durch diese zusätzlichen Angaben können Sie einschätzen, wie sich Ihre Anwartschaft unter den aktuell getroffenen Annahmen bis zum Rentenbeginn entwickeln kann.
Bei Fragen zögern Sie bitte nicht uns, zu kontaktieren – die Bestandsverwaltung ist gerne für Sie da!
Hier geht's zum » Musterformular.pdf