Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich zum 01.07.2008 um 0,25% auf 1,95%. Der Zuschlag für kinderlose Rentenempfänger bleibt davon unberührt. Hier beträgt der Beitragssatz dann 2,20%.
Mitglieder haben ab dem 01.01.2010 die Möglichkeit ihre Beiträge bis zu 220,- EUR monatlich aufzustocken (bisher 216,- EUR).
Ab dem 01.07.2005 wurde für alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung ein leistungsunabhängiger zusätzlicher Beitragssatz eingeführt. Dieser Zusatzbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Er beträgt 0,9 % und wird vom Versicherten allein getragen.
Mit dem 01.07.2009 ändert sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ab diesem Datum wird der einheitliche Krankenkassensatz auf 14,9% ( 14,0% zzgl. 0,9% Zusatzbeitrag ) gesenkt.