Was ist betriebliche Altersversorgung? Die betriebliche Altersversorgung ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Sie stand sogar in weiten Teilen Modell für die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Trotz dieser langen Tradition bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z.B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf betriebliche Altersversorgung beim Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes erhalten bleiben oder wie Anwartschaften und Betriebsrenten im Fall einer Insolvenz geschützt sind. Seinen Schutz entfaltet das Gesetz aber nur, wenn betriebliche Altersversorgung vorliegt. Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses seinem Arbeitnehmer Leistungen auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Keine betriebliche Altersversorgung liegt dagegen vor, wenn - ein Arbeitgeber für nicht bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer-Ehegatten eine eigenständige Altersvorsorge organisiert, - vereinbart wird, dass Anwartschaften auf eine Betriebsrente vererbbar sind, - der Arbeitgeber ein Arbeitnehmersparen organisiert oder - Vereinbarungen getroffen werden, nach denen Arbeitslohn ohne Abdeckung eines biometrischen Risikos gutgeschrieben wird, um diesen zu einem späteren Zeitpunkt ggf. mit Wertsteigerung auszuzahlen. Wann kann man Mitglied in der Pensionskasse werden? Mitglied werden alle Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen, sobald sie 24 Monate dort beschäftigt sind, einen unbefristeten Vertrag und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung kann eine Mitgliedschaft aber auch vorzeitig ohne die o.g. Voraussetzungen erreicht werden. Welche Leistungen bietet die Pensionskasse? Die Pensionskasse bietet grundsätzlich Rentenleistungen. Dabei unterscheidet sie drei Arten von Renten: Altersrente, die ab dem 65. Lebensjahr gewährt wird und vorzeitige Altersrente, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr erbracht wird. Bei der vorzeitigen Rente werden allerdings entsprechende Abschläge vorgenommen. Invalidenrente, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 65. Lebensjahr gezahlt wird, wenn ein Bescheid von einem gesetzlichen Rentenversicherungsträger (z.B. Dt. Rentenversicherung) vorliegt. Hinterbliebenenrente, wenn der Mitarbeiter oder Rentner einen hinterbliebenen Ehepartner oder minderjährige Kinder hat. Welche Vorteile bietet die Pensionskasse? Die Pensionskasse dient als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung und somit als Verringerung der Versorgungslücke im Alter. Seit dem 01.01.2002 sind die Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse steuerfrei. Die Mitgliederbeiträge sind im Rahmen der Entgeltumwandlung grundsätzlich - bis zur Obergrenze von z.Zt. 220,- EUR monatlich (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) - ebenfalls steuerfrei. Es fallen bei uns keinerlei Abschlusskosten oder Provisionen an. Sie erhalten bei uns weiterhin eine garantierte Mindestverzinsung in Höhe von 3,5 %. Bei überbetrieblich tätigen Pensionskassen beträgt die garantierte Mindestverzinsung nur 2,25 %.
Habe ich einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung? Die betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit dem Jahr 2002 haben Sie jedoch das Recht unter bestimmten Voraussetzungen, auf Teile Ihres Gehaltes zu verzichten und dafür eine wertgleiche Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung zu erhalten (Entgeltumwandlung). Mitarbeiter eines unserer beteiligten Unternehmen werden persönliches Mitglied unserer Pensionskasse, sofern: - sie 24 Monate dort beschäftigt sind, - in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und - das 21., aber noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Sofern eine Entgeltumwandlung vereinbart worden ist, beginnt die persönliche Mitgliedschaft bereits mit der ersten Beitragszahlung. Somit entfallen bei der Entgeltumwandlung die drei o.g. Bedingungen. Wer sucht bei der Entgeltumwandlung den Durchführungsweg und den Anbieter aus? Gelingt Ihnen mit Ihrem Arbeitgeber keine Einigung auf einen Durchführungsweg und bietet er Ihnen keine Durchführung über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, können Sie den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Der Arbeitgeber wählt allein das Unternehmen aus. Unsere beteiligten Unternehmen bieten Ihren Mitarbeitern die Durchführung über unsere Pensionskasse an. Wie wirkt sich eine Entgeltumwandlung auf meine gesetzliche Rente aus? Wenn Sie Entgelt sozialversicherungsfrei für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt haben, wächst Ihre gesetzliche Rentenanwartschaft entsprechend geringer. Wird das Entgelt zugunsten einer Riester-Förderung umgewandelt, werden hierfür auch Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. In diesen Fällen erhalten Sie eine den Beiträgen entsprechende höhere gesetzliche Rentenanwartschaft. Eine beitragsfreie Entgeltumwandlung verringert auch die Höhe des Arbeitslosengeldes und Ihren Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Kann ich bereits erworbene Betriebsrentenansprüche aus Entgeltumwandlung zu meinem neuen Arbeitgeber mitnehmen? Ja, sofern die Zusage ab dem 1.1.2005 erteilt wurde. Der alte Arbeitgeber ist auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet, unverfallbare Anwartschaften aus Entgeltumwandlung auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen, wenn der neue Arbeitgeber zustimmt und eine entsprechende Zusage erteilt. Ist eine betriebliche Altersversorgung „riesterfähig“? Grundsätzlich können Beiträge, die aus einer Entgeltumwandlung stammen, durch Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Beiträge an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gezahlt werden und individuell versteuert und verbeitragt sind. Wir weisen darauf hin, dass unsere Pensionskasse laut Satzung nur Mitarbeiter aus beteiligten Unternehmen versichert. Somit können Zulagen für Ehegatten leider nicht beantragt werden. Kann ich das in einer betrieblichen Altersversorgung angesparte Kapital entnehmen (z.B. zur Finanzierung einer Immobilie)? Nein. Eine Entnahme von angesparten Beiträgen ist nur im Rahmen der privaten Altersversorgung möglich. Auch eine Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche auf Ruhe- oder Hinterbliebenengeld ist in unserer Satzung ausgeschlossen. Verliere ich bei einer Kündigung meine betriebliche Altersversorgung? Ihre vom Arbeitgeber finanzierte Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bleibt bei Ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erhalten, wenn - Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, - die Zusage fünf Jahre bestanden hat. Hinweis: Für Anwartschaften, die auf Zusagen vor dem 1.1.2001 beruhen, gelten andere Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit. Ihre Anwartschaft wird sofort gesetzlich unverfallbar, wenn die Zusage auf einer Entgeltumwandlung beruht. Ist Ihre betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds aufgebaut und über eine Entgeltumwandlung finanziert worden, haben Sie Anspruch darauf, den Vertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Kann der Arbeitgeber seine Betriebsrentenzusage kündigen? Grundsätzlich können bereits erworbene Ansprüche nachträglich nicht mehr reduziert oder gekündigt werden. Dies ist nur für den Aufbau weiterer Anwartschaften möglich, wenn es dafür triftige Gründe gibt. Um Willkür zu vermeiden, verlangt die Rechtssprechung nachprüfbare Gründe. Ich erhalte eine Betriebsrente. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber in Insolvenz geht? Betriebsrenten aus Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds hängen von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers ab. Sie sind daher beim Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) gegen eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers gesichert. Der PSVaG zahlt im Insolvenzfall die laufenden Betriebsrenten und übernimmt die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften. Er schützt auch die Direktversicherungen, falls Ihnen kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt oder die Versicherung vom Arbeitgeber abgetreten, beliehen oder verpfändet wurde.
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