- Garantierte Mindestverzinsung (3,5 % p. a.),
- Keine Abschluss- und Vertriebskosten,
- Freiwillige Weiterversicherung beim Ausscheiden aus einem beteiligten Unternehmen möglich,
- Inanspruchnahme der § 10a-Förderung ("Riester-Rente") möglich,
- Wir unterliegen nicht der Zertifizierungspflicht,
- Beitragszahlung über Entgeltumwandlung.
Unter Berücksichtigung bei Inanspruchnahme der Entgeltumwandlung sind folgende Beitragszahlungen möglich:
- Steuerfreie Beiträge (§ 3 Nr. 63 EStG),
- Pauschal versteuerte Beiträge (§ 40 EStG),
- Individuell versteuerte Beiträge,
- Individuell versteuerte Beiträge zum Erhalt der "Riester-Zulage".
Die Pensionskasse stellt somit eine effektive Form der betrieblichen Altersversorgung dar und bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, die zukünftig entstehende Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem letzten Nettoeinkommen zu verringern.
Zusätzlich decken wir ab:
- Lebenslange Ruhegeldzahlung,
- 60%ige Hinterbliebenenversorgung,
- Invalidenrente,
- Halb- / und Vollwaisengeldzahlung.
Haben Sie noch Fragen? Ihre Ansprechpartner sind
Herr Lütt für die Anfangsbuchstaben A-L Telefon: 040/36801-266
Herr Nguyen für die Anfangsbuchstaben M-Z Telefon: 040/36801-278
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